Anbieterzulassung ePA
Die Potenziale der ePA für die Gesundheitsversorgung sind groß. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung, Implementierung, Weiterentwicklung und gematik-gerechten Dokumentation für die Anbieterzulassung.
Seit dem 01.01.2021 stellt jede Krankenkasse in Deutschland eine elektronische Patientenakte (ePA) für ihre Versicherten bereit. Der Funktionsumfang und die Anforderungen entwickeln sich dabei immer weiter.
gematik ePA – besser vernetzt im Gesundheitswesen
Ziel der Neuerung ist die Stärkung der Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen. Dabei soll nicht nur die Kommunikation zwischen verschiedenen behandelnden Fachärzten, sondern auch die direkte Kommunikation mit Patienten und Apotheken verbessert werden. Durch die Digitalisierung medizinischer Informationen können Abläufe vereinfacht und Informationen jederzeit Abrufbar gemacht werden. Verpflichtend soll die elektronische Patientenakte (ePA) für Patienten jedoch nicht sein. Jeder Patient kann selbst entscheiden, ob er diesen Service in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Wir helfen unseren Kunden bei der Identifizierung, Implementierung und
gematik-gerechten Dokumentation für die Anbieterzulassung.
Unser Leistungsangebot
- Wir planen und kalkulieren mit Ihnen gemeinsam ein Projekt zur Weiterentwicklung in der ePA
- Wir unterstützen Sie beim Projektmanagement oder übernehmen die Projektleitung.
- Wir identifizieren mit Ihnen gemeinsam die anzupassenden Dokumentationen, Konzepte und Prozesse
- Wir beraten Sie bei der gematik-konformen Anpassung der Dokumentationen und bei der Implementierung der Prozesse in Ihrer Organisation
- Unsere Schwesterfirma AuraSec GmbH erstellt Ihnen ein Delta-Sicherheitsgutachten
Immer auf dem neuesten Stand.
Mit der elektronischen Patientenakte.
Diese Vorteile bietet die elektronische Patientenakte
(ePA) der gematik
gematik Telematikinfrastruktur – Zentralisierung aller Patienteninformationen
Mit der elektronischen Patientenakte haben Ärzte nunmehr die Möglichkeit alle relevanten Informationen Ihrer Patienten gebündelt zu erfassen. Auch Impfpässe und Bonushefte sollen durch die elektronische Patientenakte der Vergangenheit angehören. Damit sollen Patientendaten, die in der Vergangenheit manuell übermittelt wurden, nunmehr vereinheitlicht abgelegt und durch Autorisierte zentral zum Abruf bereit stehen. Zur Einführung ist es Patienten möglich, die ePA mit seinen Dokumenten, Befunden, Arztbriefen und weiteren gesundheitsrelevanten Dokumenten zu befüllen. Der Funktionsumfang der ePA soll im Laufe der Zeit jedoch sukzessiv wachsen, um eine noch vollumfänglichere Sammlung aller gesundheitsbezogenen Informationen zu ermöglichen.
Datenschutz : Bestimmungshoheit über Weitergabe der Daten liegt beim Patienten
Die Vergabe der Zugriffsrechte unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen . So dürfen ausschließlich durch den Patienten bestimmte Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte zugreifen. Der Patient selbst bestimmt somit stets über Zugriff, Verbreitung sowie Löschung sämtlicher Daten, die im Behandlungskontext gespeichert werden. Im Einführungsjahr 2021 können Patienten allgemeine Zugriffsrechte auf gesundheitsbezogene Informationen beschränken. Ab 2022 soll die Zugriffsvergabe noch genauer erfolgen. Patienten sollen die vergebenen Zugriffe je Dokument anpassen und somit noch individueller über die Verbreitung Ihrer Informationen bestimmen können.
Bundesweite Einführung des E-Rezepts
Auch die bisher gängige Printversion der ärztlich verschriebenen Rezepte soll künftig durch das E-Rezept abgelöst werden. Damit könnten lästige Arztbesuche nur für die Abholung eines Rezeptes der Vergangenheit angehören. Eine App soll Ärzten und Patienten in Zukunft behilflich sein und Zeit und Aufwand ersparen. Das E-Rezept verbessert somit die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland.
Einführung via 3-Stufen-Plan
Mit Beginn des zweiten Halbjahres 2021 startete die Testphase für das E-Rezept in der Region Berlin/Brandenburg, in der die Funktionalitäten und Sicherheit des Prozesses getestet werden. Nach erfolgreicher Durchführung soll die E-Rezept-App der gematik auf bundesweiter Ebene ausgerollt werden und abschließend, ab dem 01. Januar 2022, deutschlandweit für alle Versicherten verpflichtend sein.
So funktioniert die E-Rezept-App der gematik für Ärzte
Die Rezeptdaten werden ab 2022 digital erstellt und signiert. Hierfür stellt die gematik eine datenschutzkonforme App – die sogenannte E-Rezept-App – zur Verfügung, mit der Versicherte künftig bei jeder Apotheke rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten sollen. Der Zugang dazu über einen Rezeptcode kann digital oder per Ausdruck erfolgen. Das E-Rezept kann bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten.
1. Verordnung der Arznei via Praxisverwaltungssystem
2. Elektronische Signierung und Speicherung des Rezeptes über die gematik Telematikinfrastruktur
3. Auslesen der Informationen mittels Rezeptcode

Kontakt
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